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Aktuelles zu Ihrem Versicherungsschutz bei SARS - CoV-2 (Corona Virus) mit Krankheitsbild Covid-19


Betriebsschließung auf Grund einer Allgemeinverfügung

LG München I spricht Gastronomen Schadensersatz auf Grund einer Betriebsschließung zur Vermeidung der Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus zu:

Das LG München I hat heute in einer ersten richtungsweisenden Entscheidung einem Gastwirten eine Entschädigung in Höhe von über EUR 1 Mio. zugesprochen. Der Gastwirt hatte seinen Betrieb auf Grund einer Allgemeinverfügung zur weiteren Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus schließen müssen. Die Pressemitteilung finden Sie nebenstehend.

Für alle Themen rund um das SARS-CoV-2 Virus haben wir eine hotline für die Kontaktaufnahme:  corona_aktuell@herzogholtz.de



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Pressemitteilung des LG München I

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