Tätigkeitsfelder


Unsere Tätigkeitsfelder.

Unsere klare Fokussierung hilft uns, in neuen Sachverhalten schnell Fuss zu fassen. Unsere Stärke ist es, für unsere Mandanten sowohl beratend als auch vor Gericht tätig zu werden.

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht zählt zu den Kernkompetenzen der Kanzlei Herzog & Holtz. Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Sie verfügen über eine langjährige berufliche Erfahrung im Bereich der Erst- und Rückversicherung sowie Versicherungsvermittlung. Dies versetzt sie in die Lage, praktische Erfahrung in die Betreuung der Mandanten mit einfließen zu lassen.

Steuerrecht

Die üblichen Leistungen eines Steuerberaters (Buchführung, Erstellung von Steuererklärungen) erbringen wir nicht - gerne stehen wir Ihnen aber im steuerlichen Verfahrensrecht (Einspruchsverfahren, Aussetzung der Vollziehung, Klageverfahren vor dem Finanzgericht, Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof), im Steuerstrafrecht, bei Betriebsprüfungen sowie in der Steuergestaltung (Rechtsformwahl, Umwandlung, Unternehmensübertragung, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, Grunderwerbsteuer etc.) zur Seite - selbstverständlich in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

Fracht- und Transportrecht

In Zeiten der Globalisierung spielen nationale und internationale Transporte eine überragende Rolle. Aber nicht nur die Beförderung des Transportguts, sondern auch weitere Logistikleistungen, wie z.B. die Lagerung des Transportgutes, gehören zu den Dienstleistungen im Transport- und Speditionsrecht. In der Beratung ihrer Mandanten an der Schnittstelle zum Versicherungsrecht kommt der Kanzlei Herzog & Holtz ihre praktische Erfahrung zu Gute.

Geldwäschegesetz

Die gesetzlichen Anforderungen insbesondere für Unternehmen aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen werden immer komplexer und anspruchsvoller. Zunehmend werden hiervon auch Unternehmen erfasst, die keine Finanzdienstleistungen erbringen, aber entweder Geld direkt annehmen oder Buchgelder bearbeiten und u.U. weiterleiten. Hier können die Spezialisten von Herzog & Holtz im Rahmen von Auslagerungen unterstützend eingreifen und diese Aufgaben übernehmen.

Allgemeines Zivilrecht

Zu unseren Schwerpunkten zählt das allgemeine Zivilrecht, z. B. die Abwicklung von Kaufverträgen, Werkverträgen, die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, des Rücktritts vom Vertrag, der Minderung (z.B. des Kaufpreises) und der Schadensersatz. Die Kanzlei Herzog & Holtz ist Mitglied des APRAXA Anwaltsnetzwerk. Der Organisationsablauf der APRAXA-Kanzleien ist zertifiziert, sie sind zur Servicestandards verpflichtet und haben eine Kundenzufriedenheit von 95%. 
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