Die üblichen Leistungen eines Steuerberaters (Buchführung, Erstellung von Steuererklärungen) erbringen wir nicht - gerne stehen wir Ihnen aber im steuerlichen Verfahrensrecht (Einspruchsverfahren, Aussetzung der Vollziehung, Klageverfahren vor dem Finanzgericht, Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof), im Steuerstrafrecht, bei Betriebsprüfungen sowie in der Steuergestaltung (Rechtsformwahl, Umwandlung, Unternehmensübertragung, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, Grunderwerbsteuer etc.) zur Seite - selbstverständlich in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.